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„Wenn sie einen Fall übernimmt, dann übernimmt sie ihn. Sie macht ihn zu ihrem eigenen – ohne dabei die gebotene Objektivität, die Gesamtzusammenhänge und die Ziele des Mandanten aus dem Auge zu verlieren. Sie steigt tief in die Recherche ein. Das übliche Briefing und die Akteneinsicht reichen ihr nicht. Sie studiert alte Pläne und neue Erkenntnisse, sichtet Details, Fotos, Materialien. Der vollständige, auch technische, Sachverhalt und die persönlichen Motive aller Beteiligten sind ihre Basis für zwingende inhaltliche und juristische Argumentationen. Dafür stellt – und beantwortet – sie auch Fragen, mit denen keiner gerechnet hat.“
Florian Diestelmann
Privates Baurecht, insbesondere Bauvertragsrecht; Architekten- und Ingenieurrecht; Recht der Projektsteuerung; Bauträgerrecht; Vertragsgestaltung; Claim-Management; baubegleitende Rechtsberatung
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